Die Jugendbeihilfe wird entsprechend der Vorgaben aus der Beihilfenordnung durch den Stadtsportbund Köln an die beihilfeberechtigten Sportvereine ausgezahlt. Dabei ergeben sich die jeweiligen Beihilfebeträge der Vereine jeweils aus der Gesamtanzahl aktiver jugendlicher Vereinsmitglieder (0-18 Jahre) im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Dateien und Quellen
Field | Value |
---|---|
Angepasst | 2019-11-07 |
Veröffentlichungsdatum | 2019-06-13 |
Bezeichner | eb5d1978-e50e-4f9a-be37-7af8baf38f8e |
Herausgeber | |
Lizenz | |
Zugriff | Public |
Neuen Kommentar schreiben