Definitionsgrundlage für die Aufnahme in das Clubkataster ist, dass die zu erfassenden Clubs privatwirtschaftlich betriebene Musikspielstätten sind, die sich einem künstlerischen Anspruch oder einer Minderheitenkultur verpflichtet fühlen. Diese Clubs müssen mindestens 25 Live-Konzerte und/oder mindestens 30 Veranstaltungen mit „künstlerischen DJs“ pro Jahr durchführen. Die Veranstaltungen müssen öffentlich sein. Eine Spielstätte kann als Club bezeichnet werden, wenn die Publikumskapazität 2.000 Personen nicht überschreitet.
Eine interaktive Karte kann hier eingesehen werden: https://cpoint.stadt-koeln.de/mapapps/resources/apps/clubkataster/index....
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